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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratung

Stand: 01.02.2012
Gemeinsame Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsaufträge (AGB-B) an den Wissenschaftsdienst, Text und Beratung, Driesen & Pfannenstiel Partnerschaftsgesellschaft (eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg), Josettihöfe, Rungestr. 22-24, 10179 Berlin.

1. Partnerschaftsgesellschaft
Wissenschaftsdienst bietet wissenschaftliche Dienstleistungen an. Das Angebot der Partnergesellschaft umfasst stilistische und fachliche Lektorate, Korrektorate, Recherche, Texterstellung sowie die Betreuung bei der Erstellung wissenschaftlicher Texte und die Vermittlung anderer Dienstleistungen wie Buchsatz und Übersetzungen. Der jeweilige Auftrag wird unter den nachfolgenden gemeinsamen Bedingungen durch jeweils ein bestimmtes Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft (Auftragnehmerin in diesem Fall ist Barbara Driesen) angenommen oder es wird nach Absprache mit der/dem Auftraggeber/in eine fachlich qualifizierte Person beauftragt.

2. Aufträge
Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Angebots durch den/die Auftraggeber/in zu Stande. Das Auftragshonorar wird individuell nach Zeitrahmen, Auftragsart, Volumen und Schwierigkeitsgrad vertraglich festgelegt.

3. Kundenschutz
Wissenschaftsdienst sichert seinen Klientinnen und Klienten strengste Vertraulichkeit und Anonymität im Umgang mit allen mit dem Auftrag verbundenen Namen, Adressen, Inhalten und anderen Daten zu. Keine der Vertragsparteien darf ohne schriftliche Genehmigung Dritten Informationen über das Vertragsverhältnis geben. Gegebenenfalls durch Recherchen und anderes bei der Erfüllung des Auftrags entstandenes Material wird nach Abschluss des Auftrages dem/der Auftraggeber/in ausgehändigt und im Übrigen durch die Auftragnehmerin vernichtet, es sei denn, dies wurde anders vereinbart. Steuerliche Aufbewahrungsvorschriften bleiben unberührt.

4. Krankheit oder höhere Gewalt
Der/die Auftragnehmer/in kann im Falle der Verhinderung durch höhere Gewalt den Auftrag an einen Dritten mit vergleichbarer Qualifikation abgeben. Kommt es dadurch zu Verzögerungen, hat die Auftragnehmerin diese nicht zu vertreten. Formen höherer Gewalt sind unter anderem behördliche Maßnahmen sowie schwere lang anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung der Auftragnehmerin. Die/der Auftraggeber/in wird unverzüglich darüber informiert.

5. Mängel der Leistung
Die Auftragnehmerin arbeitet nach bestem Wissen und allen Regeln der Sorgfalt. Im Falle begründeter Beanstandung der Leistungen behält sich die Auftragnehmerin das Recht auf Nachbesserung vor. Wenn diese fehlschlägt, kann der/die Auftraggeber/in Minderung des Honorars fordern. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abschluss des Auftrags. Dasselbe gilt, wenn eine Nachbesserung aufgrund der Art der Leistung nicht möglich ist oder den/die Auftraggeber/in unangemessen benachteiligt. Nicht als Mangel gilt, wenn der/die Auftraggeber/in mit gestalterischen, geschmacklichen oder stilistischen Aspekten bzw. Inhalten der Leistungen unzufrieden ist; es sei denn, diese sind gesondert im Vertrag vereinbart.

6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Auftragnehmerin wird auf die zweifache Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine Haftung für Mängel, die in der Vorlage begründet sind, für stilistische Korrekturen sowie für Folgeschäden durch Mängel wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Berlin.